Kommunale Eingliederungsleistung nach § 16 a SGB II

Angesprochen sind Menschen im Alg II – Bezug, denen die aktuell persönlichen und sozialen Schwierigkeiten so wichtig sind, dass Fragen nach Beschäftigung oder Ausbildung an zweiter Stelle stehen. Dies sind zum Beispiel belastende familiäre Schwierigkeiten, unsichere Wohnverhältnisse oder Schulden. Die Berater*innen der BQG arbeiten absolut vertraulich, Inhalte werden an niemanden weitergegeben.

Im Auftrag des Kreises Herzogtum Lauenburg bietet die BQG eine zeitlich befristete persönliche Unterstützung als Beratung und Begleitung an. In der Regel sind dies 6 Monate. Bei Interesse ist eine Verlängerung möglich.

Das Coaching findet in Form von Einzelberatung statt. Bei Bedarf kann eine Weiterleitung an entsprechende Stellen, wie z.B. Schuldnerberatung, Alkohol- und Drogenberatung oder Familien- und Erziehungsberatung erfolgen

Es handelt sich um eine aufsuchende kostenlose Beratungsleistung, so dass die Teilnehmer*innen im Regelfall keine Fahrkarte benötigen. Bei Interesse wenden Sie sich an das Jobcenter, die Zahl der Beratungsplätze ist begrenzt.


Ansprechpartner*in bei der BQG ist

Herr Alexander Wetter-Spiertz
Tel 04541 8081-14
Email wetter-spiertz@bqg-personalentwicklung.de

Frau Anja Saße
Tel 04152 136 84-15
Email sasse@bqg-personalentwicklung.de